Schatzgräberei: Erste Quellen

Für einen Artikel und wohl auch Podcast in Zukunft beschäftige ich mich aktuell mit dem Thema Schatzgräberei. Diese Praxis, insbesondere in Verbindung mit Aberglaube und magischen Ritualen, war in der frühen Neuzeit in Europa relativ weit verbreitet. Es gibt zahlreiche historische Quellen, die zeigen, dass solche Aktivitäten sowohl in ländlichen als auch in städtischen Regionen vorkamen, insbesondere Gerichtsprotokolle. Hier sind meine ersten Quellen und vorläufigen Notizen/Zusammenfassungen zum Thema:

Artikel:
Die Schatzgräberei im Kanton Zürich
Schatzgräberei in der Umgebung Basels (1726 und 1727)
Schatzgräberei im 17. und 18. Jahrhundert
Das Geschäft mit dem Aberglauben

Alraunenhändler, Schatzgräber und Schatzbeter im alten Staat Luzern des 16.-18. Jahrhunderts
Im 18. Jahrhundert nahm die Schatzgräberei und der Handel mit Alraunen sowie das Christoffelbeten im Luzernbiet einen Höhepunkt an, was sich in der Anzahl der betroffenen Personen widerspiegelt. Während im 16. Jahrhundert nur vier Personen und keine Einheimischen zur Rechenschaft gezogen wurden, stieg die Zahl im 17. Jahrhundert auf 28, und im 18. Jahrhundert (zwischen 1712 und 1774) wurden 191 Personen verurteilt. Die meisten dieser Verfahren betrafen Personen aus der ländlichen Bevölkerung, während nur wenige aus der Stadt Luzern stammten. Die meisten der Angeklagten stammten aus der bäuerlichen Unterschicht oder aus Handwerkerkreisen, und ihre Motivation, sich mit diesen verbotenen Praktiken zu befassen, war oft die drückende materielle Not. Besonders Familienväter mit vielen Kindern sahen in der Schatzsuche und den dazugehörigen magischen Praktiken eine Möglichkeit, ihre finanzielle Lage zu verbessern. Ihnen wurde häufig versichert, dass sie dabei «keinen Schaden an Leib und Seele» nehmen würden. Leider waren die einzigen wahren Nutzniesser dieser Aktivitäten die Betrüger und Anstifter, die oft durch Betrug und Manipulationen Geld von den betroffenen Menschen erlangten. Die Strafen, die den Überführten auferlegt wurden, waren meist hart. Zwar wurden acht Todesurteile ausgesprochen, aber nicht für die Schatzsuche selbst, sondern wegen zusätzlicher Vergehen. Häufiger war jedoch die Verbannung, die zu einer tiefen sozialen und wirtschaftlichen Entwurzelung führte. Noch härter wogen in vielen Fällen die sozialen Ächtungen, die die Betroffenen erdulden mussten: öffentliche Demütigungen wie das Ausstellen am Pranger, die Arbeit im Schellenwerk, Kirchenbussen oder die Zuweisung eines separaten Kirchenstuhls. Körperstrafen wie Rutenstreiche oder Brandmarken trafen häufig Fremde. In einigen Fällen waren auch Busswallfahrten eine mildere Strafe. Die Praxis der Schatzsuche und der Magie im Zusammenhang mit dem Streben nach materiellem Reichtum war stark mit der Volksfrömmigkeit und dem Aberglauben verknüpft. Besonders Sakramentalien, Gebetspraktiken und der Glaube an Geister waren wesentliche Elemente dieser Praktiken. Obwohl die Aufklärung den Aberglauben bekämpfte und die kirchliche Obrigkeit sowie die staatlichen Behörden rigoros gegen diese Praktiken vorgingen, ist das plötzliche Verschwinden der Quellen zu diesem Thema um 1775 bemerkenswert. Dennoch war der Aberglaube nicht gänzlich besiegt, und auch im 19. Jahrhundert führte die Kirche weiterhin einen Kampf gegen diese Glaubenspraktiken.

Schatzgräberei im alten Bern
In den Gerichtsakten der bernischen Criminalkommission sind zwischen 1002 und 1795 rund 50 Fälle von strafbarer Schatzgräberei verzeichnet. Meist handelte es sich um Betrug durch Bauernfänger, die leichtgläubige Menschen mit abergläubischen Zeremonien täuschten. Die Obrigkeit verhängte Strafen wie Geldbussen, Gefängnis, körperliche Züchtigung, Pranger oder sogar Landesverweisung. Ein Fall von 1795 beschreibt Hans B., der mit einem gefundenen Zauberbuch eine Geisterbeschwörung auslöste. Mit Hilfe eines alten Mannes aus Stettlen und eines Ammanns versuchte er, Geister zu rufen und einen Schatz zu heben. 1779 berichtete ein Gefangener, er habe mit anderen Männern nach einem Schatz gesucht und einige Münzen gefunden, doch das gesamte Vermögen blieb verborgen. Der Betrug wurde aufgedeckt, und der Täter bestraft.

How to Conjure Spirits: The Logistics of the Necromancer’s Manual in Early Modern Switzerland
Im Jahr 1727 wurden in Basel vierzehn Personen wegen angeblicher Geisterbeschwörung zur Schatzsuche vor Gericht gestellt. Sie nutzten ein Nekromantenhandbuch, dessen Wissen über verschiedene Hände weitergegeben wurde. Solche Bücher basierten auf drei Annahmen: die Existenz von Geistern, die Möglichkeit, sie zu beeinflussen, und ihre Verbindung zu verborgenen Schätzen. Grimoires enthielten detaillierte Rituale, um Geister zu zwingen, Schätze preiszugeben. Diese Bücher waren verboten, doch weit verbreitet. Sie wurden verkauft, kopiert und verliehen, boten Besitzern Ansehen und dienten sogar zur Erpressung. Trotz fehlender Erfolge blieben sie populär, da sie Hoffnung auf Reichtum gaben, das Verbot sie begehrenswert machte und sie eine Mischung aus christlichen Gebeten und mystischen Zeichen boten. Offizielle Verbote führten zu Razzien und Beschlagnahmungen, konnten den Umlauf jedoch nicht stoppen.

Wichtiger Historiker, der eine Reihe von Büchern und Artikeln zum Thema geschrieben hat: Johannes Dillinger

Bild: Wikimedia Commons

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