Bäli, der Reliquiendieb

Nehmen wir doch einen kleinen «Sidequest» auf unserer Suche nach den «wahren» Knochen des Sankt Beatus und wenden wir uns einer Thuner Geschichte zu. Zumindest ist die Geschichte teilweise in Thun angesiedelt. Auch hier geht es um alte Knochen und religiösen Eifer.

Die Geschichte handelt von Johannes Bäli, einem gebildeten Berner des frühen 15. Jahrhunderts, der viele Jahre als Schulmeister und Stadtschreiber in Thun tätig war. Bekanntheit erlangte er jedoch nicht durch seine Ämter, sondern durch den Diebstahl bedeutender Reliquien.

Heinrich Türler publizierte 1892 einen umfangreichen Artikel über Bäli: Meister Johannes Bäli und die Reliquienerwerbungen der Stadt Bern in den Jahren 1463 und 1464.

Ich habe Türlers Schrift mithilfe von KI bereinigen lassen und gebe sie hier in leicht revidierter Form wieder. Einige Stellen habe ich markiert.

Diebold Schilling erzählt uns im 37. Kapitel seiner Berner Chronik unter dem Titel: «Dass sant Vinzenzen hobt gan Bern kam», am St.-Urbanstag des Jahres 1463 sei das ehrwürdige Heiligtum, das Haupt des St. Vincenz, mit grossen Ehren, die dem Heiligtum erwiesen wurden, nach Bern in das Münster gekommen.

Hierzu hat Bendicht Tschachtlan, der die Schilling’sche Chronik kopiert und nur in geringem Masse verändert hat, nachstehende Ergänzung beigefügt:

«und ward mit grossen eren und würdigkeit empfangen. Es war vor gewesen ze Köln in der Statt und ward mit listen da dennen genommen und hargefürt durch einen biderman, der ouch lib und leben darumb wagen must.»

Michael Stettler endlich hat diese dürftigen Angaben dadurch wesentlich bereichert, dass er die im ältesten deutschen Missivenbuch des Berner Staatsarchivs enthaltenen Aktenstücke, die dieses Ereignis betreffen, benutzt und nach den Daten zitiert hat. Stettler nennt uns den freilich unrichtigen Namen des Überbringers des St.-Vincenzenhauptes, Hans Balm statt Hans Bäli, teilt uns den Vorwand seiner Reise nach Köln mit und gibt uns Kunde von einer zweiten Reise dieses Mannes nach Rom, von wo er Reliquien der 10 000 Ritter gebracht hat. Auch die Belohnung, welche diesem Hans Bäli zuteil wurde, wird uns mitgeteilt.

Durch diese vervollständigten Angaben wird unser Interesse für diesen Mann und das Ereignis in hohem Grade erweckt; dasselbe steigert sich noch, wenn wir die von Stettler benutzten Aktenstücke in ihrem vollständigen Inhalte im 6. Bande des Geschichtforschers kennenlernen. Anhand dieses und des vielen bisher noch unbenützten Materials des Berner Staatsarchivs und des Thuner Stadtarchivs wollen wir versuchen, eine objektive Darstellung der Schicksale dieses Johann Bäli und jener Reliquiengeschichte zu geben.

Johann Bäli, oder wie er sich auch selbst schreibt, Bälin, lateinisch Balinus und Balini, entstammte einer bernischen Familie und dürfte um das Jahr 1400 geboren worden sein. Er beruft sich oft darauf, dass er ein Berner Stadtkind sei und fromme Bürger von Bern zu Eltern gehabt habe, die nun (1462) längst gestorben seien, und über sein Alter sagt er im Jahre 1464, er sei schon betagt und habe nur noch 1, 2 oder höchstens 10 Jahre zu leben.

Wir haben aus dieser Familie nur noch einen Peter Beli als Burger von Bern finden können, der im Tellrodel von 1389 mit einem Vermögen von 400 Pfund und im Besitze eines Hauses an der Kreuzgasse neben der heutigen Postfiliale aufgeführt ist. Es dürfte eben dieser Peter Beli sein, der mit seiner Frau Katharina und seinem Sohne Johann von einer Hand aus den ersten Jahren des 15. Jahrhunderts im Jahrzeitenbuch der St.-Vincenzenkirche zum 13. November eingetragen ist.

Wir halten diesen Sohn Johann für diejenige Person, welche uns hier beschäftigt. Er muss damals beim Tode seines Vaters noch ganz jung gewesen sein. Zwei Geschwister, der Bruder Egidius oder Gilian und die Schwester Fröulina, hingegen befanden sich schon im Jahre 1404 als Konventuale im Männer- und im Frauenkloster Interlaken, wie wir aus einer Urkunde vom 15. September dieses Jahres ersehen. Im Jahre 1442 ist Egidius Prior in Interlaken, und auch die Schwester oder sogar zwei Schwestern leben 1444 noch dort.

Von den Verwandten kennen wir nur den reichen Peter Schopfer, der schon 1417 Mitglied des Grossen Rates und 1427 auch des Kleinen Rates war, von 1439 bis 1445 die Stelle eines Schultheissen in Thun bekleidete, 1449 Venner wurde und 1471 in sehr hohem Alter starb. Johann Bäli redet diesen immer respektvoll mit «Ihr» an und nennt ihn seinen lieben Herrn und guten Freund (Verwandten). Nur einmal nennt er ihn Oheim.

Der Prior Egidius dagegen wendet gegenüber Schopfer immer das «Du» an und nennt ihn lieber Oheim. Da der Ausdruck Oheim auch Verwandter schlechthin bedeuten kann, ist das Verwandtschaftsverhältnis nicht bestimmt festzustellen.

Der jüngere Peter Schopfer, der Sohn des ebengenannten aus erster Ehe, von dem noch einige Briefe existieren, die er auf seinen Handelsreisen aus Montpellier, Barcelona, Genf und auch aus Baden an seinen Vater geschrieben hat, steht ebenfalls im Verkehr mit Johann Bäli.

Im Sommersemester des Jahres 1433 bezog Johann Bäli die Universität Heidelberg und immatrikulierte sich in der Artistenfakultät. Am gleichen Tage wie der treffliche Basler Chronist Johann Knebel, am 31. Januar 1435, wurde …

Er wurde zum Baccalaureus promoviert, und am 9. März 1437 erlangte er den Grad eines Meisters der freien Künste.

Im Jahre 1439 treffen wir Johann Bäli als notarius publicus in Bremgarten im Aargau. Er bekleidete hier die Stelle eines Schulmeisters und offenbar zugleich auch diejenige eines Stadtschreibers. Schon früher muss er vom Bischof von Basel die niederen Weihen als Kleriker erhalten haben; denn er nennt sich 1439 clericus Basiliensis dyocesis. In Urkunden von 1439 und 1448 wird er aber Kleriker der Diözese Lausanne genannt. Da ihm die Würde eines Klerikers die Wahl eines geistlichen oder eines weltlichen Standes freiliess, wählte er den weltlichen Stand.

Bäli war kaiserlicher Notar (notarius publicus imperiali auctoritate); er liess sich 1448 auch von der Kurie in Lausanne zum Notar kreieren.

Bäli fühlte sich in Bremgarten wie im Exil und sehnte sich nach Bern zurück, namentlich als der Alte Zürichkrieg den Aufenthalt in jenen Gegenden besonders für Berner gefährlich machte. Er war wahrscheinlich schon im Jahre 1435, als die Schulmeisterstelle in Bern durch den Rücktritt des Heinrich Öttli frei wurde, als Bewerber aufgetreten, gegenüber Meister Jakob Hillisheim aber zurückgesetzt worden.

Im Frühjahr 1442 vernahm er durch den Vogt von Baden, Thüring von Ringoltingen, den Tod des Schulmeisters Jakob Hillisheim und bewarb sich nun wieder eifrig um das erledigte Amt. Er bat den Schultheissen Schopfer in Thun, sich für ihn bei seinen Kollegen und Gönnern im Rat zu Bern zu verwenden; er möge hierin sein Möglichstes tun, denn in der Not bewähre sich der Freund.

Er wolle auch gerne wissen, schreibt er, ob er seine Hoffnung noch auf die Herren in Bern setzen könne, nachdem ihm schon einmal eine Bitte versagt worden sei:

«Nu wil ich noch einest versuchen und durch die minen bitten als ein verlorn scheffli, das gern heimkeren welti. Mag denn die bitt nüt vervachen, so weiss ich doch, das ich kein gedenken niemer me heim haben sol und mich anderswa betragen.»

Die Aussichten müssen nicht ganz gut gewesen sein; denn Schopfer machte ihn auf den Mangel aufmerksam, dass er unverheiratet sei, und forderte ihn auf, selbst nach Bern zu kommen und am Wahltage persönlich bei den Ratsherren zu bitten.

Auf das erste antwortete Bäli:

«daruff sollent si mich nit schüchen, ich hoff ich wird mich als still und küsch daselbs halten als einer, der ein elich frouw hatt»;

doch könnte er mit Schopfers und anderer Verwandten Rat vielleicht in kurzem in Bern ein Eheweib bekommen.

Selbst nach Bern zu gehen, lehnte er ab, indem er sich damit entschuldigte, er sei während der gegenwärtigen heiligen Zeit (es war Ostern) sehr beschäftigt. Übrigens habe er sich schon früher mehreren der Ratsherren vorgestellt, und Meister Heinrich Öttli sei seinerzeit, als er noch in Heidelberg war, nur auf die Empfehlung des Pfaffen Scherer gewählt worden.

Selbst am Erfolg zweifelnd, fügt Bäli bei, wenn er nicht gewählt werden sollte, so sei es ihm lieber, nicht persönlich in Bern gewesen zu sein. In den dringendsten Worten bittet er aber Schopfer, mit dem Prior Egidius am Ostermontag (1. April) nach Bern zu reiten und für ihn zu wirken, da er fürchtete, Johannes Blum, der Stadtschreiber, möchte den Schulmeister in Interlaken vorziehen.

Aber weder Schopfer noch der Prior, der durch die Festtage abgehalten war, gingen nach Bern, und auch der Propst von Interlaken blieb aus; er hatte sich jedoch brieflich beim Schultheissen in Bern für Bäli verwendet. Die Wahl eines Schulmeisters fiel auf einen ungenannten Konkurrenten. Am 3. April teilte dies der junge Schopfer seinem Vater mit.

Die Stellung Bremgartens zwischen den kriegenden Eidgenossen und Zürchern wurde eine immer schwierigere. Die Stadt hielt sich mehr zu Zürich, doch stand eine starke Partei, zu der unzweifelhaft auch der Schulmeister zählte, auf Seiten der Eidgenossen. Nachdem am 19. Mai 1443 Bremgarten das Burgrecht mit Zürich erneuert hatte, erklärten die Eidgenossen schon am 31. Mai Bremgarten den Krieg und begannen die Belagerung. Die Stadt ergab sich bald und blieb nunmehr in den Händen der Eidgenossen.

Die Berner nahmen an der Belagerung mit ihrem Geschütz teil; es ist aber nicht sicher, ob Schopfer damals auch im Felde stand. Im folgenden Jahre nahm er jedoch sowohl an der Belagerung von Greifensee im April als auch an der Belagerung von Zürich im Juli und August teil. Bäli trat hierbei in häufigen Verkehr mit ihm und suchte sich seiner Gunst durch Geschenke und Gefälligkeiten zu versichern, wie folgender Brief zeigt:

«Minen früntlichen, willigen Dienst zevor, lieber herr Schultheiss und guter fründ. Ich schenken üch by disem knaben ein wenig vischen und bitten üch mit fliss, ein sölichs kleins geschenk nit zeverschmachen, denn der will gegen üch gut ist. Und warinn ich üch suss gedienen kan, lassend mich bi disem botten wüssen, darinn föllind ir mich willig vinden; wand ich bekenn wol, dass ich üch nit mag widerdienen, dezglich ir aber mir erzöigt hant und allzit zufügent. Doch der allmechtig Schöpfer vermag das und alles gut bezalen, dem ich ein sölichs zetund empfilen.

Item diser knab wolt fuss herüber, darumb söllend ir im nichzit geben.

Item jungi hüner, eins für 1 Schilling oder 14 Haller, wellt ich uch wol schiken, und nit necher kan ich si jez vinden. Weren si üch also eben, so wil ich si üch schiken; das land mich wüssen oder suss was ich üch schaffen könn.

Item weri üch ze willen, so wellt ich ich ein küssi oder pfulwen (Federkissen) schiken, dass ir dester senfter legind.

Datum ipsa die Jacobi apostoli Anno etc. xliiii. (25. Juli 1444).

Schulmeister ze Bremgarten, totus vester.»

Die Gegendienste Schopfers nahm Bäli schon am zweiten Tage nachher in Anspruch.

Im Januar 1444 eröffnete sich die Aussicht auf die Schulmeisterstelle in Burgdorf. Der Gerichtsschreiber Johann von Kilchen in Bern teilte nämlich dem Propst von Interlaken mit, der Schulmeister zu Burgdorf habe die Absicht, nach Oberhasli zu gehen (er «stelli gan Hasli»), und dabei stellte von Kilchen seine guten Dienste zur Verfügung.

Der Prior Egidius Bäli wandte sich sofort an Schopfer in Thun, schickte ihm am 20. Januar einen Zieger als Neujahrsgeschenk und bat ihn, sobald er nach Bern gehe, mit von Kilchen zu sprechen. Welchen Ausgang diese Angelegenheit hatte, wissen wir nicht.

Am 26. Juli 1444 erhielt Johann Bäli von seinem Bruder durch einen besonderen Boten die Nachricht, der Schulmeister und Stadtschreiber in Thun, Heinrich Öttli, der diese Stellen seit 1437 innehatte, werde verabschiedet. Egidius erteilte ihm im Namen des Propstes und in seinem eigenen den Rat, wenn er sich um diese Stelle bewerben wolle, sich sofort zum Schultheissen von Thun zu begeben, damit dieser und die übrigen im Felde stehenden Thuner Bittschriften für ihn heimschicken.

Es sei auch gut, wenn er von den Bernern Empfehlungsschreiben erwirke und dann selbst nach Thun komme und um das Amt bitte, weil noch andere als Bewerber aufträten. Da Bäli durch Amtsgeschäfte in Bremgarten zurückgehalten war, schickte er am folgenden Tage den Boten, der gerne die Leute von Unterseen sehen wollte, zu Schopfer ins Lager vor Zürich und bat diesen, bis morgen, da er auch kommen werde, über die Sache nachzudenken.

Am 29. Juli empfahl Schopfer den beiden Thuner Ratsherren Hans von Mülinen und Hans Hattinger seinen Verwandten Bäli auf das dringendste. Er sagte von ihm, er habe sich in Bremgarten ehrbar betragen, sei fleissig in der Schule gewesen, die Bremgarter seien ihm hold; bei diesen schwierigen Zeitläufen sei der Mann aber nicht mehr gern dort und habe ihn um seine Empfehlung für die Schulmeisterei in Thun angegangen.

Der Propst von Interlaken, Peter Bremgarter aus Bern, empfahl Bäli als einen «Meister der geschrifft in gesatzten und gedichten, in latin und in Tütsch löifflich und erfaren».

In denselben Ausdrücken wiederholte am 20. September der neue Propst, Heinrich Hetzel von Lindnach, die Empfehlung und gab sie seinem Amtsvorgänger und dem Prior Egidius mit, als sie an diesem Tage nach Thun gingen, um mit Meister Hans dessen Wahl zu betreiben.

Am folgenden Tage wurde Johann Bäli wirklich zum Schulmeister und Stadtschreiber erwählt. Er begab sich zunächst wieder nach Bremgarten zurück und erlangte hier die vorzeitige Entlassung aus seinem Amte, musste sich aber verpflichten, noch den bevorstehenden Steuereinzug zu besorgen.

Aus diesem Grunde und um die Forderungen, die er in der Stadt und auf dem Lande hatte und die zum Teil bestritten waren, eintreiben zu können, erwirkte er noch einen Urlaub in Thun. Zugleich stellte er das Ansuchen, der Rat möge diejenigen Thuner Bürger, welche ihre Kinder auf fremde Schulen geschickt hätten, ermahnen, dieselben wieder heimzurufen; denn er werde beweisen, dass sie auch in seiner Schule «an kunst zunemen».

Meister Bäli scheint seine Ämter zur Zufriedenheit der Thuner erfüllt zu haben. Seine Tätigkeit war, wie wir gesehen haben, geteilt zwischen der Schule und der Stadtkanzlei, wozu noch das Sekretariat vor Gericht gehörte. Dann musste er auch beim Gottesdienst in der Kirche als Sänger mitwirken.

Am 20. Mai 1448 erhielt er vom Offizial der bischöflichen Kurie in Lausanne, Johann Andreae, in decretis licenciatus, auf Grund eines Examens ein Notariatspatent.

Aus dem Jahre 1450 ist uns noch folgendes Vorkommnis überliefert. Bäli stand in Trostung mit Johann Murer von Thun, d. h. die beiden hatten sich bei einem Streit gegenseitig Frieden gelobt. Murer wurde dann unter der Beschuldigung, er habe die Trostung gegenüber Bäli gebrochen, von Thun verfolgt und musste aus der Stadt fliehen.

Er wandte sich an den Rat von Bern, beklagte sich über das Vorgehen der Thuner und machte sich anheischig, «den Urhab auf den Schulmeister zu erzeigen», d. h. er wollte beweisen, dass der Schulmeister Anfänger des Streites gewesen sei. Der Rat von Bern machte bei Thun Vorstellungen und äusserte sich, es scheine ihm, dem Murer geschehe Unrecht; die Stadt solle ihm wieder geöffnet werden, besonders da er Sicherheit leisten wolle, und der Sache sei erst weitere Folge zu geben, wenn der gegenwärtig abwesende Schulmeister wieder zu Hause sei (27. Dezember 1450).

Im Jahre 1453 trat Bäli in nahe Beziehungen zu Niklaus von Diesbach, dem später einflussreichen Schultheissen und Ritter. Am 15. Mai dieses Jahres liess nämlich Diesbach durch den Rat von Bern die Thuner ersuchen, ihm ihren Schulmeister für 14 Tage zur Verfügung zu stellen, da er seiner in seinen Geschäften bedürfe. Dieselbe Bitte wiederholte der Rat von Bern am 23. November desselben Jahres, verlangte aber den Schulmeister diesmal für acht Wochen.

Bäli entschloss sich, ganz in die Dienste Diesbachs zu treten gegen das Versprechen des letzteren, er werde ihm nach Durchführung der übertragenen Geschäfte zu einem ebenso guten Amte, wie die Schulmeisterei in Thun, verhelfen.

Am 19. Januar 1454 empfiehlt der Gerichtsschreiber Johann von Kilchen in Bern den Thunern seinen Zögling Martin von Ravensburg als Nachfolger Bälis.

Die Geschäfte, die Bäli im Dienste Diesbachs zu besorgen hatte, waren folgender Art:

Im Jahre 1441 hatte Ludwig von Diesbach, der Oheim des Niklaus, die Herrschaft Brandis erworben und dadurch den Neid seiner Mitbürger erweckt. Die Stadt Bern machte ihr Wiederlosungsrecht geltend und brachte Brandis an sich. Aus Verdruss hierüber verliess Ritter Ludwig von Diesbach seine Vaterstadt und begab sich nach Köln. Er wurde hier erzbischöflicher Kanzler und erwarb 1450 die nahegelegene Herrschaft Godesberg.

Auf die Bitten seiner Mitbürger von Bern, die nach ihm schickten, kehrte er wieder hierher zurück, starb aber schon am 8. Juni 1452 an der Pest. Die Witwe Frau Anna von Runse, aus einem rheinländischen Adelsgeschlecht, blieb in ihrer Heimat, weil sie dadurch gekränkt war, dass ihr die Verwandten in Bern die beiden älteren Kinder nach Bern genommen hatten.

Der nachgeborene Sohn Ludwig wurde bis zum Jahre 1460 bei Handwerkern in Köln erzogen.

Ritter Ludwig von Diesbach war im Jahre 1448 der reichste Berner gewesen; jetzt waren die Vermögensverhältnisse aber sehr verwickelt. Die Verwandten, die sich der hinterlassenen Kinder annahmen, waren folgende:

Vormund war ihr Vetter Niklaus von Diesbach; ihm standen bei als Verwandter väterlicherseits Hans von Diesbach, ihr Oheim, als Verwandte mütterlicherseits Peter Schopfer, verwandt durch die Grossmutter des Ritters Ludwig, Margaretha Schopfer, und Peter Brüggler, Vetter durch die Mutter Ludwigs, Margaretha Brüggler.

Diese Verwandten mussten bedeutende Anleihen machen, um den Verpflichtungen ihrer Mündel nachzukommen, bis die Verlassenschaft liquidiert war. Die Durchführung dieser Liquidation wurde nun durch eben diese Personen Meister Johann Bäli übertragen.

Zu diesem Zwecke musste Bäli Reisen nach Basel, Strassburg und Köln unternehmen. Seine Bemühungen waren nicht vom gewünschten Erfolg begleitet; denn während Ritter Ludwig von Diesbach im Jahre 1448 mit 34 000 Gulden der allerreichste Berner war, besassen seine Kinder 1458 nur mehr einen Viertel dieses grossen Vermögens.

Dann hatte Bäli grössere Auslagen, als ihm bewilligt worden waren. Es konnte daher nicht ausbleiben, dass sich Streitigkeiten zwischen ihm und seinen Auftraggebern erhoben. Da diese alle zu den einflussreichsten Bürgern Berns gehörten, hatte Bäli ihnen gegenüber einen äusserst schweren Stand und vermochte nach langen Unterhandlungen nur einen kleinen Teil seiner Ansprüche durchzusetzen.

Im Wintersemester des Jahres 1460, dem zweiten der neu gegründeten Universität, immatrikulierte sich Bäli in Basel als Johannes Balinus de Berna, magister artium et baccalarius in decretis. Nachdem er im Jahre 1460 schon dreimal unter Zusage des freien Geleits vergeblich nach …

Bern gekommen war, um seine Forderung geltend zu machen, ersuchte er den Rat von Bern, die Vermittlung zu übernehmen und seine Ratsboten nach Basel zu schicken. Der Rat nahm zwar die Vermittlerrolle an, lehnte es aber ab, bei den bösen Zeitläufen seine Mitglieder nach Basel zu senden; Bäli möge nach Bern oder Solothurn kommen (29. Nov. 1460).

Erst ein Empfehlungsschreiben des Pfalzgrafen bei Rhein an Bern, das Bäli zu seinen Gunsten erwirkte, vermochte die Unterhandlungen zum Abschluss zu bringen. Bern erklärte am 25. April 1461, dem Pfalzgrafen zuliebe die gütliche Beilegung des Streites betreiben zu wollen, und erteilte Meister Bäli einen Geleitsbrief für unbestimmte Zeit, der erst acht Tage nach erfolgter Kündigung seine Kraft verlieren sollte.

Bäli kam nun nach Bern. Er befand sich hier aber ganz in den Händen seiner Gegner, die selbst auch dem Rat angehörten. Zuerst hatte er sich darüber zu beschweren, dass seine Gegenpartei ohne Nachteil einen Termin versäumen durfte. Trotz des gesicherten freien Geleites wurde er gezwungen, statt in ein unverdingtes Recht, wie ihm zugesagt worden, in ein verdingtes Recht zu treten, d. h. er musste versprechen, den Ausspruch des Rates als verbindliches Urteil anzunehmen. Er schlug vor, die Entscheidung über die Zulässigkeit dieses Vorgehens dem Rat von Basel zu übertragen.

Dem Rate zuliebe und auf einige Verheissungen hin, sagte er später, habe er sich dazu verstanden, sein Recht in Bern zu suchen. Als er, während seine Gegenpartei Bedenkzeit auf seine Anträge erhalten hatte, nach Thun reisen wollte, dessen Bürger er noch war und wo er Haus und Hof besass, wurde ihm verboten, die Stadt zu verlassen.

Der Erfolg dieser Rechtsverletzung war ein vollständiger. Bäli schreibt hierüber am 31. Juli 1461 folgendes an den Rat von Bern:

«Genedigen herren. Do ich nu also in üwer statt zu beliben gevecht (gezwungen) was worden, bin ich vast ser, als nit unbillich nach gelegenheit der sachen was, erschrocken und vorcht mir gewalt zebeschechen, wand min gegenteil mechtig daheim ist, das ich wol hab also empfunden. Da han ich mich nach vil teding (Unterhandlungen) begeben einer richtung (Vergleich), die ich, also verheft, gelopt zehalten; denn ich hett inen e gelt gelopt zegeben und min ansprach lassen zevaren, um dass ich fry, ledig möcht von statt sin komen.»

Die Ansprüche Bälis müssen nicht gerade bescheiden gewesen sein; denn ausser den Auslagen auf den weiten Reisen und dem Honorar verlangte er auch die Ersetzung der Wirtskosten seines jüngsten Aufenthaltes in Basel und in Bern sowie eine Entschädigung für erlittene Injurien und eine Summe Geld, um seinen Unterhalt bestreiten zu können, bis er das Amt erhalten haben werde, welches ihm Niklaus von Diesbach und seine Mithaften bei seinem Eintritt in ihren Dienst in Aussicht gestellt hatten.

Der Rat fällte den Spruch, gab aber davon keine schriftliche Ausfertigung. Nachträglich suchte Bäli noch vom Rate die Berücksichtigung verschiedener seiner Forderungen zu erwirken; namentlich wünschte er, durch seine Gegner von seinen Wirtsschulden in Köln, Basel und Bern befreit zu werden. Dann beschwerte er sich über das feindselige Verhalten der Gegenpartei, die nach der Richtung gute Freundschaft zu halten verpflichtet war.

Zu seinem grossen Ärger musste er selbst in Basel auf der Strasse Spottreden über sich hören. Er schrieb hierüber:

«als Fridrich (von Bern) gen Basel ist komen, so ist ein erber gloggenspis zusammenkomen, nemlich der lüpriester zu sant Lienhart Grischina, Elsa die Wescherin und die Sängerin; do hat derselb Fridrich geseit, ich hab gross ansprach gehept, aber Schopfer hat mir obgelegen und mich gezempt; und weren nit etlich lüt gsin, man het mich in turn geleit, und man hab mirs nu verknüpft inmassen, dass ich mich nu tüschi, und sy mir niemand hold, und derglich wort, die spottlich sind, dabi ich wol mag merken, ob si mir gut fründ wellen sin.»

Er könnte seinen Gegnern viel schaden, tue es aber nicht. Endlich fühlte sich Bäli auch dadurch benachteiligt, dass die Kundschaften seiner Gegner in seiner Abwesenheit verhört wurden und daraus nur sein «Unglimpf» vernommen worden sei.

In Basel muss Bäli wirklich in misslichen Verhältnissen gewesen sein, von verschiedenen Gläubigern gedrängt und ohne genügendes Einkommen. Er klagte bitter darüber, dass er im Dienste der Diesbach das Seine verzehrt habe und sich nun im Elend befinde.

«Ach lieber herr», schreibt er am 14. August 1461 dem Ritter Niklaus von Scharnachtal, der bei den Vermittlungsunterhandlungen sein Vertreter gewesen war, «ich wellt gern miner gnedigen herren huld behalten, aber verderben in trüwen diensten ist müelich.»

In bezug auf Schopfer sagt er: «Schad scheidet Mag.»

Über die Vermögensverhältnisse Bälis wissen wir noch, dass er seit 1454 eine grössere Forderung an Clewi (Niklaus) Rorbach zu Thun hatte, aber nicht zu seinem Gelde gelangen konnte.

Im Frühjahr 1460 liess sich Bäli von Rorbach die Ablösung des Kapitals auf den folgenden Martinstag unter der nachstehenden Klausel versprechen: Wenn die Ablösung nicht zur bestimmten Zeit stattfinden würde, so sollten Haus und Hof Rorbachs in Thun sowie sein Gut zu Uetendorf dem Gläubiger verfallen sein.

Am festgesetzten Tage leistete Rorbach nur eine Teilzahlung und erlangte für das übrige Stundung, die ihm später auf den 28. März 1462 erstreckt wurde. Doch sollte er laut der beim Junker Kaspar von Scharnachtal in Bern deponierten Urkunde auch den Schaden ersetzen.

Am Zahlungstermin brachte Rorbach die Kapitalsumme zu Bäli nach Basel; dieser verweigerte aber die Annahme, weil Rorbach den von Bäli geforderten Schadenersatz nicht leisten wollte. Bäli rief sofort die Vermittlung des Rates von Thun an, um zu seinem Rechte zu gelangen.

In der Berechnung des Schadens war Meister Hans nicht gerade bescheiden; er behauptete, im Jahre 1460 habe er Gelegenheit zu einer guten Verwendung des Geldes gehabt; durch die ausgebliebene Erfüllung der Forderung sei ihm aber ein grosser Gewinn entgangen, den er nun geltend machte.

Inwieweit Bäli seine Ansprüche durchsetzen konnte, wissen wir nicht.

Auf die Anfrage des Ritters von Scharnachtal, ob er dessen Sohn (vermutlich einen natürlichen) zu sich nach Basel ins Haus nehmen wolle, erklärte sich Bäli hierzu bereit, vorausgesetzt, dass er jetzt zur Ruhe gelange:

«Ich wellt suss gesellen bi mir han zu Basel, denen ich resumierti im hus; so wellt ich in gern bi mir haben und ime keinen Mangel lassen und in guter behütnuss, zucht und ere leren, als im wol gezimpt, in massen dass ich dadurch lob und von üch und den üweren dank getrümte ze verdienen, wand ich doch mich heimen werd neigen und min leben in üwerm land schliessen.»

Mit Junker Heinzman von Scharnachtal, dem Oheim des Ritters Niklaus, habe er wegen seiner zwei natürlichen Söhne ebenfalls gesprochen und sich angeboten, den Kaspar, der sein «Taufgötti» sei, zu lehren:

«wand es wer an dem gross zit, dass er grossen fliss zu der ler hett, tag und nacht; darzu ich min arbeit tun wellt, dass er in kurzem zit priester wurd.»

Da Bäli nicht verheiratet war, wollte er eine alte ehrbare Frau halten, die «den kindern rätlichkeit täte». Es ist zweifelhaft, ob diese Verabredung wirklich ausgeführt wurde.

Vom Juli 1461 an reklamierte Bäli wiederholt die Mitteilung des Ratsspruches in seiner Streitsache, um von seinen Gegnern die Erfüllung desselben verlangen zu können. Der Rat erklärte zuerst, es könne Unmussen halber noch nicht geschehen; dann erteilte er gar keine Antwort mehr.

Bäli wandte sich vergeblich an Ritter Niklaus von Scharnachtal, und ebensowenig Erfolg hatte ein Empfehlungsschreiben der Universität Basel, das er anfangs März 1462 an den Rat von Bern schickte.

In warnendem Tone schreibt er am 7. Mai 1462 an Schultheiss und Rat:

«doch zwifelt mir nit, dass üwer wiss fürsichtigkeit so gross si, dass ir keinen armen knecht in sin sachen verschehend, als das allen wysen personen und stetten wol gepürt, wand got dick verhengt, dass semlich, so arm lüt verachtend, durch dieselben zu gross not und schaden gewist werdent, des ich doch keineswegs begeren.»

Darum bitte er um Antwort.

Die Musse zur Mitteilung des Spruches fand sich endlich anfangs Juni 1462. Bäli war sehr enttäuscht, darin nicht einmal seine «hinderste zumutung» berücksichtigt zu sehen. Seine Gegner hatten ihm zwar mitteilen lassen, wenn er den Spruch nicht annehmen wolle, so seien sie bereit, sich der Entscheidung des Bürgermeisters von Solothurn oder Freiburg oder des Propstes von Solothurn zu unterwerfen.

Er ging hierauf nicht ein und erklärte, sich jetzt über das Urteil nicht aussprechen zu wollen; sobald er könne, werde er nach Bern kommen, um den Rat besser über seine Sachen zu unterrichten.

Nachdem die Angelegenheit mit den Herren von Diesbach und ihrem Anhang einen für Bäli so wenig günstigen Ausgang genommen hatte, gedachte der jetzt etwa Sechzigjährige, sich auf andere Weise an der Stadt schadlos zu halten und noch für seine alten Tage zu sorgen.

Seinem letzten Briefe vom 5. Juni 1462 fügte er einen Zettel bei, in welchem er folgende Eröffnungen machte:

«Item ich getrüwti wol, sachen in namen und zu handen einer statt zu Bern von dem Babst ze erwerben mit redlichen rechten ursachen und mit semlich lüten hilff, die zu Rom die mechtigesten sind und mir sunderlich günstig, in einem glichen gelt, bass denn her Burkhart (Stör, 1468 Propst zu Amsoldingen) oder keiner da oben zu bringen mag, dadurch die ganz statt Bern sich bessren und zunemen wurd.»

«das erst, dz sant Sulpitius hinin kemi;»

«item das man ein jubeljar darleiti, dass die kilch usgebuwen wurd etc., wand in disem jar gand die jubeljar in tütschen landen all uss;»

«item dz min herren von dem Rat mit willen eines aptes von Erlach oder eines andern gewalt hettind, all ir clöster in irem gebiet gelegen ze reformieren etc. Nu stat es leider und ist ouch lang zit übel gestanden umb dz gotzhus Interlappen und vil ser kranklich an guter regierung etc.»

[…]

Besonders bemerkenswert ist der folgende Vorschlag:

«item so wellt ich in demselben impetrieren, dz der Bapst mir urlop geb sant Vincencii houpt von Cöln ze nemen heimlich und gen Bern bringen. Dz wellt ich ouch denn wol nemen ze stund, und weis wol weg und steg; denn an des Bapsts urlop, so kem ich in des Bapstes bann und wurd bekent, dz ich es wider dar bringen must, und sunder wenn jeman von Köln klaghaftig wurdin, wand die von Köln hand von allen bepsten gross fryheit von ir heiltum.»

«item diss alles wellt ich in trüwen werben, sider ich doch jetzmal müsig bin und miner herren verheissen warten und ich mich darzu geschickt han wider heim ze keren.»

Die Vorschläge Bälis wurden den Räten vorgelegt, wie die von der Hand des Stadtschreibers Hans von Kilchen auf die Rückseite des Zettels geschriebene Notiz «brings an gemein min herren» beweist.

Sie fanden dort günstige Aufnahme. Namentlich erschien die Erwerbung der Reliquien und des Jubeljahres als wünschenswert; man hoffte dadurch die fehlenden Mittel zur Vollendung des Münsterbaues zu erlangen. Von der Ausführung der übrigen Vorschläge nahm man Abstand.

Es ist jedoch bekannt, dass das, was Bäli in bezug auf die Reformation der bernischen Klöster angeregt hatte, zum Teil 1484 in Erfüllung ging, indem damals mehrere bernische Klöster, darunter auch das Frauenkloster Interlaken, aufgehoben und mit ihrem Vermögen das neuerrichtete Vincenzenstift in Bern dotiert wurden.

Über die vor 1462 angestrebte Einführung einer strengeren Observanz im Barfüsser- oder Franziskanerkloster in Bern ist sonst nichts bekannt.

Die Überführung der Gebeine des heiligen Sulpitius nach Oberbalm erwirkte man schon vom Landkomtur des Deutschen Ordens, da die Kirche in Oberbalm ebenso wie die Leutkirche in Bern dem Deutschen Orden angehörte.

Zur Begründung des Begehrens wurde auf den Mangel an Geld zur Vollendung des Kirchenbaues in Bern hingewiesen und die Zuversicht ausgesprochen, dass die Reliquie so viele mildtätige Besucher nach Bern locken werde, dass dadurch der Kirchenbau wesentlich gefördert werde. Im ferneren liege Sankt Sulpitius in Oberbalm in grosser Armut, in Bern hingegen werde er hoch geehrt werden (Schreiben vom 27. August 1462).

Zur Ausführung der übrigen Vorschläge war die Mitwirkung Bälis unbedingt notwendig. Der Rat vermied es jedoch, offiziell mit Bäli zu verhandeln; er überliess dies einigen seiner Mitglieder und Angehörigen der Zweihundert.

Es ist aber wahrscheinlich, dass der Grosse und Kleine Rat eben jetzt gegenüber Bäli die Verpflichtung des Niklaus von Diesbach übernahm, ihm ein Amt zu verschaffen. Es geschah angeblich, um Bäli zur Annahme des Ratsspruches zu bewegen.

In bezug auf das St.-Vincenzenhaupt einigte man sich dahin, dass zuerst das Haupt erworben und nachher die Absolution in Rom erlangt werden solle.

Für eine Reise nach Köln bot sich eben eine günstige Gelegenheit. Vor kurzem war die in Köln zurückgebliebene Witwe des Ritters Ludwig von Diesbach gestorben und hatte ihre Kinder in Bern zu Erben eingesetzt. Diese hatten schon einen Boten zur Übernahme der Verlassenschaft, wozu namentlich beim Bürgermeister Gotthard vom Wasservass hinterlegte Gülten und Renten gehörten, entsandt. Der Bote war aber unverrichteter Dinge zurückgekehrt. Nun wurde Bäli mit der Mission betraut.

Bern empfahl ihn als Bevollmächtigten der Kinder von Diesbach und erwirkte für ihn vom Rat von Köln einen Geleitsbrief für acht Wochen (27. Aug.). Am 12. Oktober beurkundete der Rat von Bern die Vollmacht, welche Wilhelm von Diesbach Bäli als seinem Prokurator für die Erhebung des mütterlichen Erbes ausstellte.

Hierauf reiste Bäli nach Köln. Dort verschaffte er sich auf heimliche Weise durch einen uns unbekannten Geistlichen den Schädel des heiligen Vincenz, der in der Pfarrkirche St. Laurenz in kostbarer Einfassung lag, und machte sich, ohne die Geschäfte der Diesbach zu Ende zu führen, davon. Es geschah dies Ende Dezember 1462.

Hierauf reiste Bäli nach Rom. Die Reise führte ihn zunächst nach Konstanz und dann über den «Arliberg» und das «Parthibirg», womit Arlberg und Brenner gemeint sein müssen. Die Fahrt war mühevoll und dauerte 16 Wochen, da er wegen des Schnees am «Parthibirg» und am «Arliberg» 14 Tage still liegen musste.

In Rom, wo er von früheren Besuchen her bekannt war, verschaffte er sich durch Notare, Prokuratoren und Diener, die er natürlich reich beschenkte, Zutritt zu mehreren Kardinälen. Vor allem erwies sich ihm Kardinal Nikolaus von Cusa, Bischof von Brixen, gefällig.

Dieser erteilte ihm auf Geheiss des Papstes Absolution für das Sakrileg, das er in Köln durch die heimliche und unerlaubte Entführung der Reliquie des heiligen Vincenz begangen hatte, und erklärte ihn wieder fähig zur Annahme aller geistlichen Benefizien. Der Absolutionsbrief trägt das Datum des 4. April 1463.

Von der Erlangung eines Jubeljahres musste Bäli ganz absehen; sogar der Erwerbung des vollkommenen Ablasses stellten sich grosse Schwierigkeiten entgegen. Es gelang ihm zunächst, von zwei Kardinälen einen Ablassbrief zu erwerben, der denjenigen, welche in der St.-Vincenzenkirche in Bern dreimal das Paternoster und das Ave Maria auf den Knien beten und die Kirche beschenken würden, einen Ablass von den Kirchenstrafen für 100 Tage zusicherte (8. April).

Dies war für Geld zu erhalten; für weiteres aber verlangte Cusa mehr als Geld. Schon mehrere Jahre war er im Streit mit Herzog Sigismund von Österreich, weil er gegen dessen Willen und den Willen des Domkapitels zum Bischof von Brixen ernannt worden war.

Als der Papst die Partei Cusas ergriff, den Herzog mit dem Bann belegte und die Eidgenossen zum Kriege gegen ihn aufforderte, eroberten diese 1460 den Thurgau, schlossen aber gegen den Willen des Papstes wieder Frieden. Cusa suchte nun Bern erneut in eine feindselige Haltung gegen Österreich zu bringen und schrieb den Bernern, er sei zur Erfüllung ihrer Wünsche gerne bereit, aber zur gegenwärtigen Zeit liege es nicht in seiner Macht, mehr zu bewilligen.

Indem er eine Abschrift der Bannbulle gegen Herzog Sigismund beifügte, forderte er die Berner auf, die auf Johannis für Unterhandlungen über Diessenhofen angesetzte Zusammenkunft mit dem Herzog nicht zu besuchen, weil dieser ein Feind der Kirche sei (26. April).

Cusa verstand sich nur dazu, mit sechs anderen Kardinälen einen gleichen Ablassbrief auszustellen, wie Bäli ihn schon von den zwei anderen Kardinälen erhalten hatte (25. April).

Neben diesen Geschäften besorgte Bäli auch die Aufträge, die ihm von Privaten übertragen waren. Dann erkundigte er sich damals schon über den Aufbewahrungsort der Reliquien der 10 000 Ritter, die für Bern einen besonderen Wert haben mussten, da der Sieg bei Laupen vom Zehntausend-Ritter-Tag 1339 wesentlich der Hilfe dieser Heiligen zugeschrieben wurde.

Nach achtwöchigem Aufenthalt reiste Bäli wieder heim. Die Rückreise dauerte drei Wochen und war weniger beschwerlich als die Hinreise; doch musste er in den Alpen wieder Knechte zum Wegschaufeln des Schnees mieten.

Nachdem der Rat von Bern die Heimkunft Bälis erfahren hatte, wurden umfassende Anstalten zum würdigen Empfang des St.-Vincenzenhauptes getroffen. Die Geistlichkeit des ganzen Landes wurde nach Bern beschieden. Auch die Thuner wurden aufgefordert, möglichst zahlreich, wohl und ehrlich bekleidet am Vorabend des 25. Mai in Bern einzutreffen, um das köstliche Heiligtum in feierlicher Prozession in die Stadt zu bringen.

Am 25. Mai wurde die Reliquie in die Kirche gebracht und im Hochaltar verwahrt. Bäli war freilich mit der Rolle, die er dabei spielte, nicht zufrieden; er beklagt sich später darüber, dass nicht er die Reliquie in die Stadt tragen durfte.

In Bern war nicht jedermann erfreut über das Geschenk Bälis. Viele mieden es, mit Meister Hans zu verkehren, indem sie sagten, wer mit ihm verkehre, komme in den Bann; der Rat und wer an der Prozession teilgenommen habe, müsse sich «habilitieren» lassen.

Bäli spottet später darüber und weist einfach auf seinen Absolutionsbrief hin. Er verlangte nun die versprochene Belohnung, kam aber damit sehr schlecht an. Man sprach ziemlich verächtlich über ihn.

Nach seinen eigenen Worten bekam er Reden folgender Art zu hören:

«etliche sprachen, man sollt mich in dz tütsch Hus heissen gan essen, etlicher wolt mir den Spital geben, der dritt sprach, er sechi mich lieber erhenkt werden, denn dz ich zu Bern legi und essi, der vierd sprach, es möcht etwen über jar vallen, dz man mir hulsi, der fünft wollt mich zum jar mit 20 guldin usrichten, der sechst sprach, was ich da legi und essi, jederman weri mir vigend worden und han also vil schmach und elend gelitten.»

Über die Geistlichkeit handelt folgende Stelle eines späteren Briefes Bälis:

«Item die priester sprechend verschmechtlich, Sant Vincencien houpt sy gestoln. Die ungelerten pfaffen hand das geistlich recht nit gelesen, dass si wüssen differenciam inter translacionem, alienacionem et furtum; es ist nit gestoln.»

(Sie kennen den Unterschied nicht zwischen Überführung, Entfremdung und Diebstahl.)

Bäli rühmt später seine Tat als eine gute, die ihm von Gott als Verdienst angerechnet werde und bei weisen und vernünftigen Menschen Lob und Ehre einbringe. Denn ein jeder Christenmensch sei verpflichtet, Heiligtümer dahin zu bringen, wo sie am höchsten geehrt werden, was billigerweise in Bern gegenüber dem St.-Vincenzenhaupt der Fall sein sollte.

Er habe niemandem das Seine genommen, weder Gold noch Silber; darum habe ihm der Papst nicht befohlen, die Reliquie wieder zurückzugeben. Wir bemerken hier ausdrücklich, dass nach dem Inventar über die im Jahre 1528 von der Stadt Bern eingeschmolzenen Kirchenschätze diese Reliquie keine kostbare Einfassung hatte und somit entgegenstehende spätere Nachrichten falsch sind.

Bei dieser Opposition begnügten sich Räte und Burger (Kleiner und Grosser Rat), das Versprechen einer Pension oder eines Amtes zu erneuern, und liessen es dabei bewenden.

Bäli stellte vergeblich vor, dass er der Stadt für ewige Zeiten Gutes erwiesen habe, während ihm diese nur für kurze Zeit, ein, zwei, drei oder, wenn es hoch komme, zehn Jahre, solange er lebe, mit Geringem zu vergelten habe.

Er stellte sogar in Aussicht, er werde bald in ein Kloster treten, und dann würde sein Amt wieder frei werden. Er berief sich umsonst darauf, der Stadt solche Dienste geleistet zu haben, «desgleichen nieman sid der statt stiftung volbracht hat»; die Stadt hatte vorderhand genug an der Rechnung Bälis.

Unser Meister Hans legte über seine Ausgaben summarische Rechnung ab. Für seinen Unterhalt in Rom («abendürti, morgendürti und collacion, die ich zwüschent den malen tun must») und denjenigen des Pferdes berechnete er wöchentlich zwei Goldgulden und für die Geschenke an die Notare und Diener in Rom wöchentlich einen Goldgulden.

Damit waren die ihm mitgegebenen 40 Gulden aufgezehrt. Für die Ablassbriefe, den Absolutionsbrief, die Minuten, Supplikationen, Kopien und weitere Geschenke an die Diener in Rom gab Bäli 21 Gulden aus, was er nötigenfalls einzeln berechnen wolle.

Dabei rühmte er sich, durch Hilfe seiner guten Gesellen seien ihm «vil Schenkinen und Gütlichkeit» zugekommen, so dass ein anderer vielmehr hätte zahlen müssen.

Von Herrn Burkart Stör habe er 15 Dukaten geliehen, die diesem bis Johannis mit 21 Gulden (12 %) zurückzuzahlen seien.

Der Rat ging nicht auf alle Vorschläge Bälis ein; es mochte ihm zu viel und zu teuer sein. Die Erwerbung des vollkommenen Ablasses und des Jubeljahres schien ihm am begehrenswertesten; zu diesem Zwecke schickte er Bäli Ende Oktober noch einmal nach Rom.

Wir tragen noch nach, dass der Bischof von Sitten, Gualtherus de Supersaxo, am 1. Juli 1463 den Besuchern und Wohltätern der Leutkirche in Bern einen vierzigtägigen Ablass erteilte.

Inzwischen war in Köln das Abhandenkommen des St.-Vincenzenhauptes bemerkt worden, und die Kunde von dem feierlichen Empfang der Reliquie in Bern war vermutlich durch einen Kölner Apotheker, der sich Mitte Mai in Bern zur Führung eines Prozesses gegen Niklaus von Diesbach aufhielt, nach Köln gebracht worden.

Am 27. August 1463 beschwerten sich Bürgermeister und Rat von Köln bei Bern, dass die Reliquie, die an die zweihundert Jahre in der Pfarrkirche St. Laurenz gelegen habe, «heimlich und dieblich» weggenommen worden sei, und verlangten gestützt auf ihre päpstlichen Privilegien die Rückgabe des Heiligtums.

Bern antwortete, es habe vor vielen Jahren einen köstlichen Münsterbau zu Ehren des hohen Himmelfürsten, des Märtyrers St. Vincenz, begonnen und habe denselben mit harten Lasten noch täglich unter Händen.

Nun habe ein guter Gönner der Stadt das Heiligtum dieses Märtyrers an den Kirchenbau geschenkt.

«Wie wol nu sunder zwivel semlich wirdig heiltum uns durch dieselbe person unwüssend, ouch an allen unsern rat und geheiss zugebracht ist, villicht, des wir halten, von göttlicher schickung beschehen sin, so haben wir doch sölliche gabe nit wellen verachten, sunder die mit begirlichem gemüte und göttlicher dankbarkeit zu handen des gedachten unsers kilchengebuws und zu Ehren des St. Vincenz, unseres Patrons, empfangen.»

Köln habe noch viele wertvolle Reliquien und möge daher dieses Heiligtum der Stadt Bern schenken, da diese noch nichts vom heiligen Vincenz besitze.

Der Brief schliesst mit ausgesuchten Höflichkeitsformeln (3. Oktober 1463).

Die Kölner gaben sich nicht zufrieden, sondern replizierten am 30. Dezember: Meister Hans Bäli sei mit Empfehlung des Rates von Bern nach Köln gekommen. Die Reliquie des heiligen Vincenz sei in einer besonders köstlichen Kapelle, die mit mehr als 600 Gulden fundiert sei, verwahrt gewesen. Die Übeltat Bälis könne für Bern keine Wohltat erzeugen; es solle daher wieder herausgeben, was ihm nicht gehöre.

Dekane und Kapitel des Domes und der anderen Kollegiatkirchen in Köln unterstützten dieses Begehren.

Am 17. August 1464 erneuerten Bürgermeister und Rat von Köln das Verlangen nach Herausgabe der Reliquie und wandten sich zugleich an Zürich als Haupt der acht Orte, um durch dieses die Berner zur Erfüllung des Begehrens anzuhalten.

Auch der Erzbischof von Köln sowie der Pfalzgraf bei Rhein und zum zweiten Male Dekan und Kapitel des hohen Stifts zum Dom und der übrigen Kollegiatkirchen zu Köln verwendeten sich bei Bern für die Stadt Köln.

Bern beharrte bei seiner Weigerung, die Reliquie herauszugeben, und ersuchte die Kölner, sich zufriedenzugeben, «damit solich heiltum uns üwerhalp fürer unersucht gütlichen bliben möchte».

Die Kölner mussten ihr Heiligtum schliesslich definitiv verloren geben.

Wie wir gesehen haben, reiste Bäli gegen Ende Oktober 1463 zum zweiten Male nach Rom, um für die Stadt Bern einen vollkommenen Ablass zu erwerben. Zuerst lag er aber acht Tage lang «todsiech» in Basel und musste sich verpflegen lassen. Dann ritt er, um Empfehlungen zu erhalten, nach Konstanz, Chur und vermutlich über den Septimer nach Chiavenna.

Nach vier Wochen kam er in Rom an. Hier war er in der Ausführung seiner Aufträge weniger glücklich als das erste Mal. Der vollkommene Ablass, den der Papst vorher bewilligt hatte, war nicht zu erhalten.

«Dz wolt der Bapst von Kusen wegen jez umb kein sach …»

«… nit tun, er sechi denn vorhin, wie gutwillig ir üch in des Kusen Stoss (Streit) gegen Herzog Sigmund halten wellend; aber denn sölltend ir in den und meren sachen einen gnedigen herren haben.»

Durch die Vermittlung des Mainzer Domherrn Dietrich Brümser, Abtes zu Dorla, wandte sich Bäli auch an den Neffen des Papstes, den Kardinal-Erzbischof von Siena («von Senis»), jedoch ohne Erfolg.

Der zweite Auftrag betraf die Stiftung der Glasfenster in der Petronellenkapelle. Da der Rat nur 10 bis 15 Gulden hierfür bestimmt hatte, ein «Fenster mit Bildern» aber nicht unter 70 Gulden zu stehen kam, musste Bäli von der Ausführung dieses Auftrages absehen.

Mit leeren Händen wollte er aber nicht heimkehren, denn in diesem Falle wäre er eines schlechten Empfanges sicher gewesen. Sein Plan war schon auf der ersten Reise gefasst worden: Mit neuen Reliquien sollte von den Bernern die verweigerte Belohnung erwirkt werden.

Durch Kardinal Nikolaus von Cusa erreichte Bäli, dass ihm ein Kopf, ein Arm und ein Schenkel aus den Reliquien der 10 000 Ritter aus der Abtei St. Athanasii bei den Drei Brunnen vor der Stadt Rom zugesprochen wurden.

Kardinal Bernhard, presbyter tituli sanctae Sabinae, befahl als Verweser der Abtei die Herausgabe der Reliquien; als Bäli jedoch mit einem Diener des Cusanus erschien und die Reliquien übernehmen wollte, erwiderten die Mönche, sie hätten den Schlüssel verloren. Deshalb musste Kardinal Spolitanus, wie der genannte Bernhard auch genannt wird, den Mönchen mit eigener Handschrift nochmals befehlen, alles das herauszugeben, was er zuvor persönlich zusammengelegt hatte.

An demselben Tage, an welchem er ein Jahr zuvor in den Besitz des St.-Vincenzenhauptes gelangt war, wahrscheinlich am 21. Dezember, erhielt Bäli die Reliquien, die in Seide gewickelt und in einem Kästchen aus Zypressenholz verwahrt waren.

Cusa versiegelte das Kästchen und bezeugte durch eine Urkunde die Echtheit der Reliquien, wobei er Bäli gebot, dieselben nur an einen Ort zu bringen, wo ihnen die gebührenden Ehren erwiesen würden.

Als familiaris dilectus («lieber Freund») des Kardinals erhielt Bäli von diesem einen Geleitsbrief, damit ihm und seinen zwei Dienern mit den Reliquien überall ungehinderter Durchzug gewährt werde.

Bäli rühmt sich später, er habe die Gebeine der 10 000 Ritter gegen den Willen des Papstes mit Hilfe zweier Kardinäle erworben; denn der Papst habe das strikte Verbot erlassen, dass keine Reliquien mehr aus Rom weggeführt werden sollten, nachdem das Haupt des heiligen Andreas dorthin verbracht worden war und der Stadt einen grossen Zuzug von Gläubigen verschafft hatte.

Nach einem vierwöchigen Aufenthalt reiste Bäli heim. Er gebrauchte die Vorsicht, bis über Bologna hinaus das Kästchen durch einen Bettler unter dessen Mantel tragen zu lassen. In Florenz konnte er nur mit grosser Not verhindern, dass ihm das Kästchen geöffnet wurde.

Bäli hatte die Absicht, wieder über Konstanz heimzukehren; da er aber den «Pfauw» (Po) nicht überschreiten konnte, musste er dessen Lauf umgehen und kam beinahe bis nach «Ienow» (Genua), so dass er schliesslich gezwungen war, den Weg über den Grossen St. Bernhard zu wählen.

Am 16. Januar 1464 schrieb Bäli von Murten aus an den Rat:

In allen vorgenommenen Sachen sei es ihm wohl gelungen; den bösen Weg aber habe er mit viel Kummer zurückgelegt. Unter anderem bringe er die Reliquien der heiligen 10 000 Ritter, «die üwer statt uff einen tag fry behalten hand, das si nit der herren eigen ist worden».

Die Erwerbung der Reliquien sei mit grosser Arbeit, grossen Listen und «Subtilkeit» geschehen, heimlich und doch alles aufrecht.

Er habe hoch versprochen, dieses Heiligtum nur dahin zu bringen, wo ihm solche Ehren erwiesen würden, wie ihm anbefohlen worden sei; daher dürfe es, wenn die Herren es haben wollten, nur in einer Prozession empfangen und dabei durch ihn, Bäli, getragen werden.

Da er dieses Heiligtum erworben habe, ohne dazu beauftragt worden zu sein, biete er es nun an; wenn die Berner es nicht begehrten, so wisse er Städte genug, die es gerne annehmen und den Bringer reich belohnen würden. In diesem Falle werde er den Bernern erstatten, was er für diese Reliquien ausgegeben habe.

Dann beklagt er sich über die Behandlung, die er im letzten Jahre in Bern erfahren habe. Unter solchen Umständen wolle er nicht mehr in Bern bleiben und den Leuten unwert und ein «Fingerzeig» werden.

«So hat mir gott noch so vil vernunft und kunst verlüchen, dz ich mich an andern enden in einen erlichen stat began wil.»

Weiter habe er noch Dinge erwirkt oder angebahnt, durch welche die Stadt Freude und Nutzen empfangen werde. Dazu seien die Sachen, derentwegen er geschickt worden sei, «im besten bewart»; er bringe noch Geld heim und wolle gute Rechenschaft ablegen.

Diesen Brief schickte Bäli an Niklaus von Diesbach, «seinen einzigen Freund in Bern», und empfahl ihm, denselben zu lesen und ihn nur dann dem Rat zu übergeben, falls ihm während seiner Abwesenheit nicht bereits ein Leibgeding oder ein Amt zugewiesen worden sei.

Er erklärte ferner, er werde nur unter der Bedingung nach Bern kommen, dass ihm eine jährliche Pension von wenigstens 80 Gulden samt Haus und Holz zugesprochen werde. Solange er dazu noch fähig sei, wolle er für diese Pension das Schultheissenamt zu Büren versehen oder ein anderes Amt, das wenigstens 100 Gulden eintrage.

Als Adresse gab Bäli die Wirtschaft zur Krone in Basel an.

Das Vorgehen Bälis musste in Bern grösstes Missfallen erregen; es blieb der Stadt jedoch nichts anderes übrig, als sich auf Verhandlungen einzulassen.

Man forderte Bäli zunächst brieflich auf, nach Bern zu kommen, und schickte ihm zu diesem Zwecke einen Geleitsbrief.

Er antwortete am 24. Januar, er meide die Stadt nicht aus Furcht, sondern weil er das Heiligtum nur unter den Bedingungen aus den Händen geben dürfe, wie es ihm aufgetragen worden sei.

Er kündigte an, am folgenden Mittwochabend oder Donnerstagmorgen in Solothurn zu sein, wo sich auch eine Ratsbotschaft von Bern einfinden möge. Den Geleitsbrief habe er nicht nötig, da er angesichts seiner grossen Verdienste um die Stadt keine Gewalttätigkeiten von ihr oder ihren Bürgern befürchte.

Die Zusammenkunft in Solothurn fand am 26. Januar statt.

Wahrscheinlich hat Bäli dort mehr von seinen neuen Reliquien gesprochen und von dem «lieblichen Kleinod», das er ausserdem noch besitze,

«davon die statt, da es hinkumpt, zu ewigen ziten ane zwifel glück und behütnuss von gott und richtum der kilchen und der gemeind zukomen wirt, ob man dz in eren halt.»

Im übrigen weigerte sich Bäli, Rechnung abzulegen oder nach Bern zu kommen, bevor das früher von der Stadt gegebene Versprechen eines Amtes eingelöst sei.

Die Boten kehrten ohne Bäli nach Bern zurück.

Am 16. Februar 1464 beriet der Rat über die «Verpfründung und Versicherung» Bälis. Nach mehreren Beratungen wurde schliesslich beschlossen:

Bäli sollte am nächsten Michaelistag (29. September) Schultheiss von Büren werden.
Alternativ konnte ihm ein anderes Amt mit gleichem Einkommen übertragen werden.
Falls dies nicht möglich wäre, sollte er lebenslang eine entsprechende Pension erhalten.
Zusätzlich sollten ihm jährlich 20 Mütt Dinkel, 20 Mütt Haber und 20 Pfund in Geld zufliessen.
Im Falle von Krankheit sollte ihn die Stadt in einem ehrbaren Kloster versorgen.

Der Vertrag wurde schliesslich durch Grossen und Kleinen Rat genehmigt und mit dem Stadtsiegel versehen.

Da jedoch einige Ratsherren befürchteten, Bäli könne die Urkunde ausser Landes bringen, liess man sie ihm im Gasthaus zum Roten Löwen wieder abfordern.

Bäli händigte sie aus und reiste erneut nach Basel.

Von dort beschwerte er sich wiederum beim Rat über die Behandlung, die er erfahren habe. Das zugesicherte Amt erscheine ihm geringer als das Stadtschreiberamt in Thun und entspreche seinen Verdiensten keineswegs.

Er hoffte auf eine Erhöhung seiner Pension, sobald er auch die übrigen Reliquien übergeben habe.

Zugleich rühmte er die neuen Reliquien als einen Schatz,

«der als gross und heilig ist, dass mir nit zwiflet, wer den gesicht, so man den uffbindet, und die brieff verhört werdent, so dabi ligent, und das ander kleinot gesicht, er wird in andacht ze weinen bewegt.»

Schliesslich drohte er sogar, lieber das St.-Vincenzenhaupt wieder nach Köln zurückzubringen, wo es hoch verehrt worden sei, während dies in Bern eigentlich in noch höherem Masse der Fall sein sollte, da St. Vincenz der Patron der Stadt sei (4. März 1464).

Da Bäli die Reliquien der 10 000 Ritter noch nicht ausgeliefert und auch noch keine Rechnung abgelegt hatte, bemühte sich der Rat, ihn erneut zufriedenzustellen.

Am 3. März wurde beschlossen, ihm den Leibgedingsbrief wieder auszuhändigen.

Nachdem Bäli zunächst nach Konstanz geritten war, kehrte er nach Bern zurück und lieferte gegen Empfang seines Leibgedingsbriefes die Reliquien aus.

Darauf legte er vor einer Kommission Rechnung über die empfangenen 100 Gulden ab.

Unter anderem führte er auf:

Reisekosten von wöchentlich 2½ Gulden,
Apotheker- und Arztkosten in Rom,
Geschenke und Trinkgelder an Kardinalsdiener,
10 Dukaten für die Abtei bei den Drei Brunnen,
Kosten für Geleitbriefe, Zölle und Schneeräumung in den Alpen,
2 Gulden für den Bettler, der den Reliquienschrein verborgen trug.

Besonders bemerkenswert ist ein Gastmahl für Diener der Kardinäle Cusa und Spolitanus, das nicht weniger als 4½ Dukaten kostete.

Die Rechnung setzt anschliessend mit weiteren Auslagen für Basel, Solothurn und den restlichen Aufenthalt fort.

Wieder in Basel, 14 Tage später nochmals in Basel, setzte er für seinen Unterhalt 7 Gulden an. Die Zehrungskosten, die während seines Aufenthaltes in Bern im Gasthaus des Jakob Lombach zur Roten Glocke (heute Nr. 20 an der Kramgasse) aufgelaufen waren und etwa 20 Pfund betrugen, hatte die Stadt zu bezahlen.

Dann setzte Bäli seine Auslagen für verschiedene Kleidungsstücke, die er für die Reise nach Rom gekauft hatte, in Rechnung, nämlich für einen Reitrock, ein Paar Hosen, ein rauhes Wams, ein Röckli, Winterhandschuhe, ein Brusttuch von Lammfell, Schuhe und Stiefel sowie für die Reparatur des Sattels und des Schwertes, das auf der Reise beschädigt worden war.

Ausser diesen 100 Gulden behauptete Bäli, aus dem Gelde, das ihm die Reise von Privaten eingetragen habe, ebenfalls an die 100 Gulden ausgegeben zu haben. Er beklagte sich, nur Schaden erlitten zu haben.

Es sei in aller Welt Sitte, dass man jemanden, den man nach Rom schicke, mit einem guten Pferd ausrüste, das man ihm überlasse, ebenso mit neuem Reitrock, Mantel, Hut, Wams, Hosen usw. Nun habe er auf der ersten Reise seine eigenen Kleider verbraucht und auf beiden Reisen sein eigenes Pferd abgeritten.

In Rom habe er zunächst die Absicht gehabt, für alle Ausgaben Quittungen zu verlangen; ein weiser Mann habe aber zu ihm gesagt, dies wäre für ihn eine Schande. Es würde so erscheinen, als ob ihm die Herren von Bern nicht trauten, was von ihnen töricht wäre.

«Doch wellt dz jeman nit gelouben, wil ich die scham hinder die oren schlahen und kuntschaft darumb bringen.»

Er rechtfertigt die Höhe der Ausgaben damit, dass er freigebig mit Geschenken habe sein müssen, nicht nur wegen der Reliquien, sondern auch wegen der übrigen Angelegenheiten.

«Wer dz im römschen hoff gegen den rechtschuldigen in guter gesellschaft denocht mit mass und vernunft nit tut, der überkumpt nützit.»

Für sich selbst, sagt Bäli, habe er wenig verbraucht; er sei mit geringen Freuden nach Rom gereist. Bei der Rückkehr habe er sogar noch einen Überschuss vom Reisegeld gehabt; dieser sei jedoch später ohne seine Schuld durch Zehrungskosten aufgezehrt worden.

In Bern erhob sich ein grosses Geschrei über die Rechnungsablage Bälis, so dass er es für gut fand, die ungastliche Stadt wieder zu verlassen.

Noch am 6. August verantwortete er sich brieflich über die Verwendung der 100 Gulden und entschuldigte sich mit den heimlichen Geschenken sowie den Arzt- und Apothekerkosten; er anerkennt aber, dass die ausgegebene Summe eine grosse gewesen sei.

Man beschuldigte ihn sogar des Diebstahls der Monstranz in der St.-Vincenzenkirche, der kurz zuvor geschehen war. Mit Heftigkeit beschwert er sich über diese «Unehre»:

«denn der das getan hat, der ist ein diep, wand er hat gold und silber gestoln, so ist er ouch ein keker, dz er dz heilig sakrament frevenlich genomen hat, darzu ist er sacrilegus.»

Diese Schmach, sagt Bäli, könne er nicht mehr vergessen (6. August).

Man gewinnt durch diese Notiz ein sicheres Datum für jene Diebstahlsgeschichte, die Schilling bald ins Jahr 1464, bald auf 1465 versetzt und in der späteren Bearbeitung seiner Chronik zum Jahre 1470 erwähnt.

Die Berner sahen diesen Diebstahl als ein grosses Unglück für die Stadt an und gaben sich alle Mühe, den Täter zu entdecken und die wertvolle Monstranz wiederzuerlangen. Erst lange nachher erfuhr man, dass ein Priester die Tat verübt hatte.

In Bern liess der Spott auch die Reliquien der 10 000 Ritter nicht unverschont. Bäli schreibt hierüber, «durchnächtige Leute, vielleicht Priester», hegten Zweifel an der Echtheit der Zeugnisse für diese Reliquien.

In der Berner Kirche sei aber kein so sicheres Heiligtum wie dieses vorhanden; dort seien nur kleine Stücke, die von Äbten und Äbtissinnen geschenkt worden seien, ohne dass diese gewusst hätten, woher sie stammten, oder dann grössere Stücke, die von Pilgern mitgebracht worden seien.

Wenn er, Bäli, die Echtheit nicht durch den Kardinal beweisen könne, so möge man ihn töten; habe ein Pfarrer jene Zweifel geäussert, so solle man diesen dem Kardinal zur Bestrafung überweisen.

Die Erwerbung des vollkommenen Ablasses erschien dem Rate so begehrenswert, dass er sich zu diesem Zwecke wieder an Kardinal Cusa wenden wollte. Bäli erbot sich, ohne Kosten für die Stadt vom Kardinal eine günstige Antwort zu erwirken.

Dann erklärte er sich bereit, dem Boten, den der Rat nach Rom schicken wolle, ein Empfehlungsschreiben mitzugeben.

Inzwischen starben jedoch sowohl Papst Pius II. als auch Kardinal Cusa. Für weitere Unterhandlungen musste daher ein neuer Vermittler beim päpstlichen Stuhl gesucht werden.

Bäli ging nun (28. September) so weit, dass er anbot, mit derjenigen Person, die der Rat nach Rom senden werde, als Knecht mitzureiten, wenn ihm die Reisekosten, eventuell auch nur die Hälfte davon, vergütet würden, obwohl er so arm sei, dass er nicht wisse, wo er sein Haupt niederlegen könne. Diese Behauptung dürfte allerdings stark übertrieben gewesen sein.

Die projektierte Sendung nach Rom unterblieb.

Laut dem mit Bäli abgeschlossenen Vertrage hatte die Stadt erst auf Michaelis ihre Verpflichtungen zu erfüllen. Schon im August drang Bäli aber darauf, dass ihm die Stadt ein Amt übertrage und ihn als Burger aufnehme.

Er kaufte, da dies Voraussetzung für den Erwerb des Burgerrechts war, ein Haus in Bern.

Der Rat ging jedoch, soweit ersichtlich, darauf nicht ein. Unter verschiedenen Begründungen lehnte er es ab, Bäli das Schultheissenamt in Büren zu übertragen.

Ein wichtiger Grund dürfte gewesen sein, dass sämtliche Amtleute Mitglieder des Grossen Rates sein mussten. In diesen konnte Bäli aber nicht aufgenommen werden, da er nicht, wie die Satzung von 1461 verlangte, seit fünf Jahren in Bern angesessen war.

Zudem machte man ihm zum Vorwurf, unverheiratet zu sein. Darauf erklärte er, er wolle für die Zeit, da er Amtmann sein werde, keine Frau nehmen.

Schliesslich erklärte sich Bäli damit einverstanden, dass sein Vertrag mit der Stadt durch einen neuen ersetzt wurde.

Er erhielt jedoch keine Erhöhung der Pension, wie ihm bei der Übergabe der Reliquien der 10 000 Ritter in Aussicht gestellt worden war; vielmehr wurde seine Stellung eher verschlechtert.

Künftig sollten ihm neben den 20 Mütt Dinkel und 20 Mütt Haber vom Zehnten zu Grenchen lediglich 50 Pfund jährliches Leibgeding aus dem Stadtsäckel zufliessen, zahlbar in vierteljährlichen Raten.

Falls er ein weltliches oder geistliches Amt übernehmen würde, sollte das Leibgeding lediglich 20 Pfund sowie Dinkel und Haber betragen.

Bäli genoss den Vorteil seines Reliquienhandels nur kurze Zeit. Bereits am 14. März 1465 endete sein bewegtes Leben, wie die Berner den Thunern mitteilten, in «Hans Bechlers Hause» zu Baden. Er starb, mit den heiligen Sterbesakramenten versehen.

Seinen Nachlass empfahl er dem Schultheissen von Bern zur Verwendung für sein Seelenheil.

Quellen: Tellrodel der Stadt Bern von 1389; Jahrzeitenbuch der St.-Vincenzkirche; Matrikelbuch von Heidelberg (ed. Töpke); Urkunden von 1439 im Stadtarchiv Bremgarten; Missiven von 1442, 1444, 1453, 1454, 1462 und 1464 im Stadtarchiv Thun; Urkunden von 1462 bis 1464 im Staatsarchiv Bern, Fach Stift, sowie Missivenbuch A ebenda.

Foto: Symbolbild von Wikimedia

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